
Wir gehen der Sache auf den Grund – Baugrunduntersuchungen entlang der Leitung
Im Herbst 2024 haben unsere Experten den Boden für die neue Leitung Oberbachern – Ottenhofen weiter untersucht. In mehreren Kampagnen wurde vor allem im Bereich der Schutzgerüste gebohrt. Auch haben wir für Provisorien und einzelne Maststandorte Bodenproben entnommen. Die Bohrungen liefern wichtige Erkenntnisse über die Bodenzusammensetzung und Tragfähigkeit. Das ist besonders wichtig für die sichere Planung der Mastfundamente.
Einige Bohrungen fanden auch in sensiblen Naturschutzgebieten statt. Daher begleitete eine ökologische Baubegleitung die Arbeiten. Sie stellt sicher, dass alle Bohrungen umweltschonend und gemäß behördlicher Genehmigungen durchgeführt werden.
Auch 2025 sind weitere Baugrunduntersuchungen geplant: Ab April untersuchen wir den Boden an Maststandorten, Provisorien und Schutzgerüsten, an denen bisher noch keine Baugrunduntersuchungen stattgefunden haben.
Grundwassermessstellen ade
Im Rahmen der Baugrunduntersuchungen 2024 haben wir auch Grundwassermessstellen rückgebaut beziehungsweise Messpegel entfernt. Für unsere Planungen greifen wir zum einen auf Daten bereits vorhandener Grundwassermessstellen zurück. Zum anderen haben wir dort, wo diese Informationen nicht ausreichen, neue Grundwassermessstellen eingerichtet. Über diese Messstellen haben wir Informationen über die Höhe des Grundwasserspiegels und dessen zeitliche Veränderungen gesammelt.
Minderungsmaßnahmen für den Artenschutz
2024 haben unsere Umweltplaner geeignete Flächen für Minderungsmaßnahmen für den Artenschutz ermittelt. Diese Maßnahmen sind notwendig, um den Bestand der vom Projekt betroffenen Arten zu schützen.
Mitte November 2024 haben wir alle Eigentümerinnen und Eigentümer angeschrieben, deren Grundstücke für diese Maßnahmen geeignet sind. In dem Brief erläutern wir, um welche Flurstücke es konkret geht, und fragen, ob wir diese gegen eine angemessene Entschädigung für Artenschutzmaßnahmen nutzen dürfen. Ob ein Grundstückseigentümer TenneT seine Fläche(n) überlassen möchte, entscheidet er allein.
Personen, die sich bisher nicht zurückgemeldet haben, werden wir demnächst erneut anschreiben.
Mehr zum Thema Minderungsmaßnahmen erfahren Sie im nächsten Artikel.
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