Ottenhofen

Vergleich der
Trassenvarianten

Nach Ende des Raumordnungsverfahrens im Dezember 2021 lag für unser Ersatzneubauprojekt ein durchgehender Trassenkorridor für die weitere Planung vor. Nur im Bereich Ottenhofen wurden zwei alternative Korridore raumgeordnet: einer entlang der Bestandstrasse und der Staatsstraße 2580 und ein anderer weiter westlich durch das Finsinger Holz.

Auf Basis der Erkenntnisse, die wir beim Raumordnungsverfahren gewonnen haben, wurde schnell klar, dass die Variante am Bestand – im Gegensatz zur Variante Finsinger Holz – technisch sicher umsetzbar und voraussichtlich genehmigungsfähig ist. Mit Blick auf unsere Verpflichtung zu fristgerechtem Baubeginn und Inbetriebnahme wurde daher zunächst die Bestandsvariante weiter beplant. 

Ziel unserer Planungen ist allerdings, die insgesamt verträglichste Variante zu wählen. Um herauszufinden, welche Variante tatsächlich die bessere ist, haben wir beide Korridore eingehend weiter untersucht. Das ist für die anstehende Planfeststellung ohnehin nötig, weil wir dort den Vergleich transparent darlegen müssen. Wir haben aber zudem von Anwohnerinnen und Anwohnern der Bestandsleitung viele wichtige und konstruktive Hinweise und Angebote, aber auch kritische Nachfragen erhalten. 

Daraufhin haben wir bis November viele Gespräche mit internen und öffentlichen Stellen und sowie anderen Netzbetreibern geführt. Wir haben die alternative Trasse intensiv weiter beplant und alle Optionen abgewogen – an vielen Stellen deutlich detaillierter als für das Verfahren nötig. 

Pro und Contra: Die zentralen Argumente

Folgende Aspekte und Erkenntnisse haben bei der letztlichen Entscheidung eine besonders wichtige Rolle gespielt: Einige Anwohnerinnen und Anwohner sind bereits heute wegen der Nähe ihrer Häuser zur Bestandstrasse stark von der Leitung betroffen. Auch wenn alle Immissions-Grenzwerte eingehalten werden, besagt eine Bestimmung im Bayerischen Landesentwicklungsplan, dass ein Ersatzneubau im Außenbereich möglichst einen Abstand von 200 Metern zur Wohnbebauung einhalten soll. Dieses Kriterium unterliegt der Abwägung im Genehmigungsverfahren, spricht aber für die Variante „Finsinger Holz“.

In Bezug auf Waldeingriff stellte sich hingegen die Variante am Bestand als vorteilhafter heraus: Das Finsinger Holz kann zwar überspannt werden – mit insgesamt sechs Masten von 90 bis 100 Metern Höhe – es ist also keine durchgehende Schneise nötig. Dafür müssen aber voraussichtlich zwei Maste im gesetzlich besonders streng geschützten Bannwald platziert werden. Neben diesem dauerhaften Eingriff in bislang ungestörtem Naturraum werden weitere Flächen temporär für Zuwegungen und Baustelleneinrichtung benötigt. Es liegen uns gute Vorschläge für mögliche Ausgleichsflächen vor. Priorität hat bei der Genehmigung allerdings immer die vollständige Vermeidung von Eingriffen in Bannwald, wenn dies möglich ist.

Planungsentwurf Variante „Finsinger Holz", wird nicht weiter verfolgt. (violett: für diese Variante nötiger Provisoriumskorridor)

Für die Variante Finsinger Holz muss die Neubauleitung die heutige Leitung mit ihren fünf Stromkreisen kreuzen. Für den Bau bedeutet dies, dass während der Bauphase kein Strom durch die bestehende Leitung im Kreuzungsbereich fließen darf. Weil die Bestandsleitung aber für die Versorgung der ganzen Region von zentraler Bedeutung ist, kann sie nicht für längere Zeit abgeschaltet werden. Sie müsste also auf provisorischen Masten zum Umspannwerk geführt werden. Die nötige Provisoriums-Trasse für fünf Stromkreise hätte eine Breite von rund 200 Metern und würde auf einer Länge von fünf Kilometern zwischen Bestandsleitung und westlichem Ortsrand von Ottenhofen verlaufen. 

Zum besseren Verständnis:

Vergleichbar ist dies mit einer fünfspurigen Autobahn (hier: die Bestandsleitung), die von einer neuen Straße (dem Ersatzneubau) gekreuzt werden muss. Eine solche wichtige Verbindung kann nicht für die lange Bauzeit komplett gesperrt (respektive abgeschaltet) werden. Eine Straßenbrücke (bzw. Neubaumaste mit über 120 Metern Höhe) kommt ebenfalls nicht in Frage. Die einzige Möglichkeit, die Kreuzung zu realisieren, ist eine großräumige Umleitung für alle fünf Fahrspuren (hier: fünf Stromkreise).

Das hätte eine wesentliche Beeinträchtigung des Landschaftsbilds und des Wohnumfelds zur Folge, insbesondere am westlichen Ortsrand von Ottenhofen und dort, wo die Provisorien die Waldstraße kreuzen. Die Bewirtschaftung der Flächen rund um die provisorischen Masten wäre während deren Standzeit von 18 bis 20 Monate stark eingeschränkt, weil die Maste einschließlich der nötigen Abspannung abgezäunt werden müssen. Alle ca. 150 Meter wäre eine Reihe von 5 Provisoriums-Gestängen nötig. Für jeden dieser „Riegel“ fallen ca. 4.500 Quadratmeter Fläche aus der landwirtschaftlichen Nutzung. Zudem würden sich die Provisorien bei gegebenenfalls nötigen Reparatur- und Wartungsarbeiten nachteilig auf die Versorgungssicherheit im gesamten süddeutschen Raum auswirken: Je nach Lage des defekten Stromkreises müssten zusätzlich die beiden benachbarten Systeme abgeschaltet werden. Das kann bei dieser hoch ausgelasteten Leitung mit ihrer zentralen Rolle im Netz zu überregionalen Versorgungsengpässen führen. Die negativen Aspekte temporären Maste wären also vielfältig, insbesondere im Vergleich zur Bestandsvariante, bei der während des Baus keine gegenseitigen Berührungspunkte entstehen. Hier wird lediglich ein temporärer Stromkreis als Provisorium benötigt, die übrigen Systeme können bauzeitlich auf den Bestandsmasten mitgeführt werden.

In der Gesamtschau ein klares Bild

Gegen die Variante „Finsinger Holz“ sprechen weiterhin die voraussichtlichen Mehrkosten im zweistelligen Millionenbereich und dass damit keine Bündelung mit bestehender Infrastruktur möglich wäre. Bei anderen Themen wie Flächenverbrauch oder der Beeinträchtigung der Fauna vor Ort halten sich beide Varianten die Waage. 

Zusammenfassend lässt sich sagen: Dass wir das Wohnumfeld bei Umsetzung der Variante „St 2580“ nicht entlasten können, ist ein wesentlicher Nachteil. Die persönliche Betroffenheit der Anwohnerinnen und Anwohner ist uns bewusst. Als Vorhabenträgerin müssen wir aber alle Belange gleichermaßen im Blick behalten. Wir sind der Allgemeinheit gegenüber dazu verpflichtet, eine ausgewogene Planung vorzulegen, die alle Argumente und Kriterien gleichermaßen berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund sind wir zu der Entscheidung gelangt, dass die Vorteile der Variante entlang der Bestandstrasse deutlich überwiegen und dieses Gesamtbild sich auch durch weitere zeit- und kostenintensive Untersuchungen nicht mehr wesentlich ändern wird. Deshalb werden wir in das anstehende Planfeststellungsverfahren nur die Variante „St 2580“ einbringen.

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Veit Kühnemund ist Trassierer für den Ersatzneubau Oberbachern-Ottenhofen
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