Neues aus dem Projekt

Planungsunterlagen für neue Stromleitung liegen aus


Im November haben wir die Planfeststellungsunterlagen für die neue Stromleitung zwischen Oberbachern und Ottenhofen bei der Regierung von Oberbayern eingereicht. Während der Offenlage können Bürgerinnen und Bürger die Unterlagen digital einsehen und sich am Verfahren beteiligen.

Mit der Einreichung der Planfeststellungsunterlagen beginnt das Genehmigungsverfahren für unser Projekt. Ein wichtiger Teil des Verfahrens ist die Offenlage der Planungsunterlagen durch die Regierung von Oberbayern. Denn während dieser Zeit können Bürgerinnen und Bürger die Unterlagen digital einsehen und sich am Verfahren beteiligen. Auch Träger öffentlicher Belange werden um Stellungnahme gebeten.

Wo finde ich die Unterlagen?

Anfang Januar* können Bürgerinnen und Bürger die Genehmigungsunterlagen auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern einsehen.

Wie kann ich mich am Verfahren beteiligen?

Bis zum Ende der Einwendungsfrist, voraussichtlich Mitte Februar*, können Sie Ihre Einwendungen in das Verfahren einbringen. Alle Einwendungen müssen schriftlich gegenüber der Regierung von Oberbayern erhoben werden.

Was passiert mit meiner Einwendung?

Nach Ende der Einwendungsfrist übergibt die Regierung von Oberbayern die eingereichten Einwendungen und Stellungnahmen an unser Projektteam. TenneT bezieht dann dazu Stellung und übergibt die Erwiderungen an die Anhörungsbehörde – die Regierung von Oberbayern. Bei Bedarf werden die Einwendungen und Stellungnahmen bei einem Erörterungstermin gemeinsam besprochen.

So finden Sie sich in den Planfeststellungsunterlagen zurecht

Die Genehmigungsunterlagen für unser Projekt sind umfangreich. Sie enthalten Übersichtspläne, Listen und Verzeichnisse, umweltfachliche und immissionsschutztechnische Untersuchungen und vieles mehr. Mit unserem Factsheet​ geben wir Ihnen einen Überblick, wie die Unterlagen aufgebaut sind und wo Sie welche Inhalte finden. 

Falls Sie darüber hinaus Fragen zu den Unterlagen oder zum Verfahren haben, laden wir Sie herzlich zu unseren Informationsveranstaltungen vor Ort ein. Mehr dazu erfahren Sie im nächsten Artikel.

Eigentümerinnen und Eigentümer, die von unseren Planungen betroffen sind, informieren wir zusätzlich per Post über die Offenlage und die Infomärkte.

Das Planfeststellungsverfahren endet mit dem Planfeststellungsbeschluss. Dieser legt den endgültigen Leitungsverlauf fest und entspricht einer Baugenehmigung.


*Angaben ohne Gewähr, die genauen Daten werden voraussichtlich auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern veröffentlicht

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Auf unseren Infomärkten ins Gespräch kommen
Mit der Offenlage der Unterlagen beginnt die Beteiligungsphase im Planfeststellungsverfahren. Unser Projektteam ist deshalb von 13. bis 15. Januar 2026 in der Region unterwegs und informiert über das Projekt und das Verfahren.
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