
Gut zu wissen: Generalsanierung bei Stromleitungen
Eine Generalsanierung umfasst den Tausch der stromführenden Leiterseile, den Tausch der Isolatorenketten sowie den Tausch des Blitzschutzseiles, das über die Mastspitzen geführt wird.
Für die Umsetzung dieser Maßnahme ist ein Planfeststellungsverfahren nach § 43 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) erforderlich. Mit der Generalsanierung ist keine Spannungserhöhung verbunden.
Die Generalsanierung Neufinsing – Marienberg
TenneT plant die Generalsanierung der 220/110-kV-Leitung inklusive Seiltausch und Verstärkung einzelner Masten zwischen den Umspannwerken Neufinsing im Landkreis Erding und Marienberg im Landkreis Rosenheim.
Die 52 Kilometer lange Leitung wurde Mitte der 1970er-Jahre errichtet und hat jahrzehntelang einen zuverlässigen Beitrag zur Stromversorgung geleistet. Im Rahmen der Maßnahme werden die stromführenden Leiterseile und die Isolatorenketten ausgetauscht, da die technischen Komponenten nach über 50-jähriger Betriebszeit das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben.
Der Seiltausch wird auf der gesamten Leitungsstrecke durchgeführt. Im Mastbereich A42 bis zum Umspannwerk Marienberg wechseln wir bei den 220-kV-Stromkreisen zudem von Einfachseilen auf ein Zweierbündel. Im Bereich der Masten A2 bis A42 führen wir für das Bayernwerk einen Wechsel von Einfachseil auf Zweierbündel bei den 110-kV-Stromkreisen durch.
Weitere Informationen zu dem Projekt finden Sie auf der TenneT-Projektwebsite.
