Kompensationsmaßnahmen

Auf Ausgleich bedacht

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Der Schutz von Natur und Umwelt spielt bei unseren Planungen von Beginn an eine wichtige Rolle. Alle Eingriffe, die nicht zwingend nötig sind, vermeiden wir. Allerdings lassen sich bei großen Bauprojekten wie dem Ersatzneubau Oberbachern-Ottenhofen Eingriffe nicht vollständig vermeiden. Wir können und müssen diese Eingriffe jedoch ausgleichen.

Während wir das Planfeststellungsverfahren für die neue Leitung vorbereiten, schauen wir uns genau an, welche Eingriffe unser Bauprojekt verursachen wird, wie wir diese vermeiden oder minimieren können. Ist das nicht möglich, schlagen wir geeignete Kompensationsmaßnahmen vor.

Alle Maßnahmen halten wir in einem sogenannten landschaftspflegerischen Begleitplan fest. Dieser ist Teil der Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren. Wird das Konzept nach der Prüfung durch die zuständigen Behörden genehmigt, gilt es als verbindlich und muss von unserem Team umgesetzt werden. 

Kompensationsbedarf ermitteln

Um die Eingriffe zu ermitteln, untersuchen wir zunächst die Natur und Landschaft entlang der Leitung. Dabei erfassen die von uns beauftragten Umweltbüros Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensräume. Auch Schutzgüter wie Boden, Wasser, Luft/Klima und das Landschaftsbild werden erfasst und bewertet.

Für die Bewertung ist die Biotopwertliste besonders wichtig. In ihr sind alle Biotop- und Nutzungstypen mit konkreten Wertpunkten abgebildet. Der Bestandswert der betroffenen Flächen wird in hohe, mittlere und geringe naturschutzfachliche Bedeutung kategorisiert.

Rund 5.000 Stunden haben von uns beauftragte Umweltplanerinnen und Umweltplaner Natur und Umwelt entlang der Bestandsleitung sowie der Trassenkorridore bisher untersucht.

Darüber hinaus werden gesetzlich geschützte Gebiete berücksichtigt. Das sind Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Nationalparks, Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler und gesetzlich geschützte Biotope.

Sobald der Wert einer Fläche bestimmt ist, können wir anhand der Beeinträchtigung den Kompensationsbedarf ermitteln. Je intensiver eine Fläche durch unseren Eingriff beansprucht wird, desto höher ist der Beeinträchtigungsfaktor.

Zeitlich begrenzte Maßnahmen wie Baustraßen haben einen geringeren Faktor als beispielsweise Versiegelungen durch Mastfundamente.

Ist der Kompensationsbedarf in Wertpunkten bestimmt, gilt es die passenden Maßnahmen auszuwählen. Dabei soll möglichst die Funktion ausgeglichen werden, die durch den Eingriff verloren geht. Mögliche Maßnahmen sind zum Beispiel das Anbringen von Nisthilfen für Vögel, Aufforstungen, das Anlegen von Blühstreifen oder Beweidungen.

Flächenbesitzer können sich an den Kompensationsmaßnahmen beteiligen und davon profitieren.

Gerade ertragsschwache und schlecht zu bewirtschaftende Flächen sind als Ausgleichs- und Ersatzflächen besonders interessant für uns. Auf solchen Flächen können dann beispielsweise Blühstreifen angelegt werden. Ein Blühstreifen kann sich entweder von alleine entwickeln oder Mahdgut mit enthaltenen Samen von einer artenreichen Fläche aus der näheren Umgebung bzw. Regio Saatgut wird auf der Fläche ausgebracht. Neben vielen Pflanzenarten und Insekten fühlen sich zum Beispiel auch der Kiebitz, der Weißstorch und das Braunkehlchen auf dem Blühstreifen wohl. Eine Kombination der Maßnahme mit Sonderlebensräumen wie Bienenhügeln ist möglich. Durch Bestäubung und Schädlingskontrolle schaffen die Blühstreifen auch für Landwirte einen Mehrwert.

Wenn Sie geeignete Flächen besitzen oder bewirtschaften, sprechen Sie uns gerne an:

Catherin Krukenmeyer

Referentin für Bürgerbeteiligung

+49 (0)921 50740-4213

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