Ausblick 2024

Das Planfeststellungsverfahren beginnt

2024 wird ein wichtiges Jahr für unser Projekt: Wir wollen im ersten Halbjahr die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren erstmalig einreichen. Danach beginnt das offizielle Genehmigungsverfahren für unser Projekt.

Im Sommer 2023 haben wir die geplante Trassierung für den Ersatzneubau Oberbachern – Ottenhofen erneut öffentlich vorgestellt. Zahlreiche Hinweise von Eigentümerinnen und Eigentümern haben wir davor geprüft und – sofern möglich – in unsere Planungen eingearbeitet.

Damit wir die Unterlagen für das bevorstehende Genehmigungsverfahren fertigstellen können, sind seitdem keine Anpassungen an der Trassierung mehr möglich. Das heißt aber nicht, dass der Planungsstand sich nicht mehr verändern kann: Er kann auch im Laufe des Verfahrens noch angepasst werden und entwickelt sich kontinuierlich weiter.

Beteiligung im Verfahren

Nach der Einreichung bei der zuständigen Behörde werden alle Unterlagen öffentlich ausgelegt. Im Planfeststellungsverfahren können – im Gegensatz zum Raumordnungsverfahren – auch Privatpersonen Einwendungen einreichen. Diese müssen wir als TenneT erwidern. Bei einem gemeinsamen Erörterungstermin werden alle Einwendungen und Stellungnahmen dann gemeinsam besprochen. Anschließend prüft die Planfeststellungsbehörde alle Sachverhalte und entscheidet bei strittigen Fragen. Das Verfahren endet mit dem Planfeststellungsbeschluss – erst danach dürfen wir mit dem Bau der neuen Leitung beginnen.

Das Verfahren und insbesondere die Offenlage werden wir wie gewohnt mit Informationsveranstaltungen begleiten. Dabei erklären wir den Menschen vor Ort, wie die Unterlagen strukturiert sind und wie sie sich am Verfahren beteiligen können.

Dienstbarkeitsgespräche starten im neuen Jahr

Während unsere Planerinnen und Planer unter Hochdruck an den Genehmigungsunterlagen arbeiten, startet die von uns beauftragte Firma Sweco GmbH im Januar die Dienstbarkeitsgespräche. Dabei sprechen sie mit Eigentümerinnen und Eigentümern, deren Flächen wir für den Ersatzneubau zwischen Oberbachern und Ottenhofen nutzen. Auch die Baugrunduntersuchungen gehen im neuen Jahr weiter. Diese kündigen wir wie gewohnt bei den Gemeinden und betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern an.

EU-Notfallverordnung und § 43m EnWG

Mit der EU-Notfallverordnung sollen Genehmigungsverfahren für den Ausbau Erneuerbarer Energien sowie der dafür notwendige Netzausbau beschleunigt werden. Konkret bedeutet das, dass für Projekte, die in einem ausgewiesenen Netzgebiet liegen und für die bereits eine Strategische Umweltprüfung durchgeführt worden ist, die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die artenschutzrechtliche Prüfung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens entfallen. Das ist beim Ersatzneubau Oberbachern - Ottenhofen der Fall. Natürlich berücksichtigt TenneT dennoch alle artenschutzrechtlichen Belange im Rahmen der Planung und strebt weiterhin einen intensiven Austausch mit regionalen Umweltverbänden 
und -behörden an. Die nötigen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen werden auf Basis vorhandener Daten geplant und umgesetzt.

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